Amtliche Bekanntmachungen

Aufruf an alle Haushalte im Amtsgebiet Breitenberg

Abwasseranlagen ungeeignet für Speiseresteentsorgung

Immer wieder wird im Amtsgebiet Breitenburg ein vermehrtes Aufkommen an Ratten beobachtet.

In den unterschiedlichsten Straßenzügen wurden Ratten gesichtet, die aus Kanalschächten an die Oberfläche gelangt sind. Überprüfungen am Kanalnetz haben ergeben, dass in Kanalleitungen Speisereste liegen. Offensichtlich benutzen Haushalte die Toilettenspülung im Hause zur Entsorgung von Speiseresten sowohl pflanzlicher wie tierischer Herkunft.

Diese Art der Speiseresteentsorgung fördert im hohen Maße die Vermehrung von Ratten! Daher ist diese Art der Speiseresteentsorgung strikt untersagt. Eine weitere Unart und ebenfalls strikt untersagt ist die Ablagerung von Speiseresten auf dem Kompost im Garten. Auch diese Unart trägt enorm zur Vermehrung der Nagetiere bei.

Darum ein Appell an alle Wohnungsinhaber:
Bitte unterlassen Sie die verbotene Entsorgung von Speiseresten über die Abwasser- und Kompostieranlagen! Nur so kann der Vermehrung der Ratten gezielt entgegen gewirkt werden.

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Errichtung des Zweckverbandes
„Breitbandversorgung Steinburg“
Aufgrund § 38 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-
Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) i.V.m. § 5 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (GkZ) wurde durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom
07.07.2010 mit Wirkung vom 01.07.2010 der Zweckverband „Breitbandversorgung
Steinburg“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit mit Sitz in
Itzehoe errichtet. Mitglieder des Zweckverbandes sind die aus der Anlage ersichtlichen
Gemeinden.
Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Breitbandversorgung im Gebiet seiner Mitglieder
flächendeckend sicherzustellen, zu fördern und dauerhaft zu sichern. Dabei soll
eine zukunftsfähige Umsetzung angestrebt werden. Hierzu gehört unter Beachtung der
jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen die Schaffung, Unterhaltung, Instandhaltung
und Wartung des passiven Netzes der passiven Infrastrukturmaßnahmen
für eine flächendeckende Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. Das Verbandsgebiet
umfasst das Gebiet der Mitgliedsgemeinden.
Die Genehmigung zur Errichtung des Zweckverbandes nach § 5 Abs. 5 des Gesetzes
über kommunale Zusammenarbeit wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises
Steinburg vom 06.10.2010 erteilt.
Breitenburg, den 8. Oktober 2010

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Amtliche Bekanntmachung Nr. 34/2009
des Amtes Breitenburg
für die Gemeinde Oelixdorf

Durch die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Oelixdorf wurde die
Bekanntmachungsform geändert. Es wird gem. § 6 Abs. 2 der Bekanntmachungsverordnung
darauf hingewiesen, dass mit Inkrafttreten der Satzungsänderung amtliche
Bekanntmachungen der Gemeinde Oelixdorf im Internet auf der Homepage des Amtes
Breitenburg (www.amt-breitenburg.de) veröffentlicht werden.

Oelixdorf, 23.04.2009 Gemeinde Oelixdorf
gez. Jörgen Heuberger

Bekanntmachung Nr. 10/2009 des
Amtes Breitenburg für die Gemeinde Oelixdorf
bekanntm_10_2009.pdf [10 KB]
Amtliche Bekanntmachung Nr. 34/2009
des Amtes Breitenburg
für die Gemeinde Oelixdorf
bekanntm_34_2009.pdf [4 KB]
Gemeinsame amtliche Bekanntmachung zu dem Antrag der Stadt Itzehoe auf Bewilligung des rechts zur Grundwasserentnahme für die Wasserwerke Tonkuhle und Twietberg bekanntm._16_2010_20100203143403.pdf [106 KB]
2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung
der Gemeinde Oelixdorf
bekanntm_27_2010.pdf [7 KB]
Haushaltssatzung
der Gemeinde Oelixdorf für das Haushaltsjahr 2010
bekanntm_120_2009.pdf [8 KB]
Bekanntmachung Nr. 49

des Amtes Breitenburg
bekanntm_49_2010.pdf [4 KB]


Bekanntmachung Nr. 65/2010 - Errichtung des Zweckverbandes "Breitbandversorgung Steinburg"
breitband_bekanntmachung.pdf [7 KB]

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